Die Parkscheibe in Design-Ausführung entspricht der Vorgabe zur Gestaltung von Parkscheiben, nach Verkehrsblattverlautbarung Nr. 237
vom
24. Nov. 1981, StV 12/36,42.41-291, mit Ausnahmeder etwas geringeren Größe und ihrer teilweise transparenten Ausgestaltung. Die Modifikationen vermindern die Sichtfeldabdeckung und bewahren ein sicheres und komfortables Fahrgefühl.